VERHALTENSKODEX FÜR LIEFERANTEN

Frisbo Efulfillment S.A.

VERHALTENSKODEX FÜR LIEFERANTEN

Frisbo Efulfillment S.A. („Frisbo“) handelt innerhalb des Unternehmens nach Mindestgrundsätzen und -standards („Mindestgrundsätze und -standards“).


Die Mindestgrundsätze und -standards sind sowohl innerhalb von Frisbo als auch in den Beziehungen zwischen Frisbo und seinen Vertragspartnern, einschließlich der Lieferanten von Waren und Dienstleistungen von Frisbo in Rumänien oder in anderen Ländern („Lieferanten“), von wesentlicher Bedeutung und gewährleisten die Entwicklung nachhaltiger Partnerschaften .


In diesem Zusammenhang verlangt Frisbo die Einhaltung der Mindestgrundsätze und -standards in seinen Beziehungen zu seinen Vertragspartnern und unternimmt alle Anstrengungen, um deren Durchsetzung in der gesamten Dienstleistungslieferkette bzw. Beschaffungskette sicherzustellen.


In diesem Zusammenhang verlangt Frisbo von seinen Lieferanten die Einhaltung der unten aufgeführten Mindestgrundsätze und -standards und hat einen eigenen Verhaltenskodex (den „Verhaltenskodex für Lieferanten“) entwickelt.


Dieser Verhaltenskodex für Lieferanten ist allen Verträgen oder Vereinbarungen beigefügt, die Frisbo mit Lieferanten schließt (der „Vertrag“), und hat Vorrang vor allen gegenteiligen Bestimmungen im Vertrag oder anderen Vereinbarungen zwischen den Parteien.


Durch die Unterzeichnung eines Vertrags mit Frisbo stellt der Lieferant sicher, dass die in diesem Kodex dargelegten Werte und ethischen Grundsätze eingehalten werden, und ergreift Maßnahmen zu deren Förderung.


Frisbo behält sich das Recht vor, in regelmäßigen Abständen Änderungen/Überarbeitungen der Anforderungen dieses Verhaltenskodex vorzunehmen. Diese gelten ab dem Gültigkeitsdatum des überarbeiteten Kodex und gelten für alle nach diesem Datum mit den Lieferanten geschlossenen Verträge und/oder Nachträge.


Ziel des Verhaltenskodex für Lieferanten ist es, die Einhaltung der in Rumänien geltenden Gesetze und Vorschriften zu fördern und sicherzustellen, und nicht, diese zu ersetzen.


Die Mindestgrundsätze und -standards von Frisbo lauten wie folgt:


1. EINHALTUNG DER GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN

Alle geltenden rumänischen Gesetze, Vorschriften und Normen sowie internationale (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation und alle verbindlichen Gesetze der Vereinten Nationen) oder geltendes europäisches Recht sind verbindlich und müssen genau eingehalten werden.


2. ACHTUNG DER MENSCHENRECHTE

Die internationalen und nationalen Menschenrechte müssen respektiert werden und diesbezügliche Verstöße oder Missbräuche müssen vermieden werden. Die Würde des Menschen muss als Grundvoraussetzung zwischenmenschlicher Beziehungen und als Verfassungsgrundsatz geachtet werden.


3. GRUNDSÄTZE UND PRAKTIKEN SOZIALER VERANTWORTUNG

3.1 Diskriminierungsverbot

Es ist strengstens verboten, jegliche direkte oder indirekte Diskriminierung durch Verbindung, Belästigung oder Viktimisierung sowie jeglichen Ausschluss, jede Einschränkung oder Bevorzugung aufgrund der Kriterien Rasse, Nationalität, Staatsbürgerschaft, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Sprache, Religion, Kategorie oder soziale Herkunft vorzunehmen. Merkmale Genetik, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Alter, Behinderung, chronische nichtübertragbare Krankheit, HIV-Infektion, politische Entscheidung, Überzeugungen, familiäre Situation oder Verantwortung, Gewerkschaftsmitgliedschaft oder -aktivität, Zugehörigkeit zu einer benachteiligten Kategorie.



Der Grundsatz der Chancengleichheit ist dauerhaft zu wahren, auch bei der Auswahl und Einstellung von Mitarbeitern.


3.2. Verbot von Zwangsarbeit, Sklaverei und unangemessenen Disziplinarmaßnahmen

Zwangsarbeit und Sklaverei jeglicher Art sind verboten. Die Anwendung jeglicher Gewaltmaßnahmen oder geistiger oder körperlicher Nötigung, verbaler Gewalt oder jeglicher Form von disziplinarischen oder finanziellen Sanktionen, die gesetzlich nicht zulässig sind, sind verboten.


3.3. Verbot von Kinderarbeit

Kinderarbeit ist im Sinne der UN-Konvention über die Rechte des Kindes verboten. Verstöße gegen dieses Verbot müssen durch dokumentierte Strategien und Verfahren beseitigt werden, und jeder festgestellte Verstoß erfordert angemessene und sofortige Maßnahmen des Lieferanten, um im besten Interesse des Kindes Abhilfe zu schaffen.



3.4. Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zur Beschäftigung von Minderjährigen

Die Beschäftigung von Minderjährigen erfolgt unter strikter Einhaltung der geltenden internationalen und rumänischen Rechtsvorschriften. Für gesetzlich beschäftigte Minderjährige beträgt die Arbeitszeit 6 Stunden pro Tag und 30 Stunden pro Woche. Sie dürfen nicht nachts arbeiten, keine Überstunden machen oder gefährlichen, unsicheren oder gesundheitsschädlichen Situationen ausgesetzt sein, die ihre körperliche oder geistige Unversehrtheit, Gesundheit oder Entwicklung gefährden könnten.



3.5. Einhaltung der Bestimmungen zu Arbeitsbedingungen und Entlohnung

Der Lieferant hat die nationalen Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Arbeitsgesetzgebung strikt einzuhalten, insbesondere, aber nicht beschränkt auf, das Arbeitsgesetzbuch, das Gesetz über den sozialen Dialog Nr. 62/2011, Gesetz über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Nr. 319 vom 14. Juli 2006 mit den in Kraft getretenen Änderungen und Ergänzungen. Der Lieferant stellt eine ausreichende Vergütung zur Verfügung, um die Grundbedürfnisse gemäß den nationalen Rechtsvorschriften und/oder den geltenden Tarifverträgen zu decken